Die Reform des SGB VIII betrifft mit verschiedenen Regelungen auch die Kindertagesbetreuung, sei es in der Frage der Trägerqualität gemäß § 45 SGB VIII, sei es in der Frage der Gleichstellung von Großtagespflegestellen gegenüber anderen Formen der Kindertagespflege gem. § 22 Abs. 1 SGB VIII, vor allem aber die inklusive Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung. Im Rahmen einer Fachtagung sollen diese Regelungen und deren bisherige Umsetzung gezielt in den Blick genommen und anhand von Praxisbeispielen mögliche Handlungsbedarfe für die 2. Stufe des KJSG herausgearbeitet werden. Darüber hinaus soll auch der Frage der Qualifikation, Qualifizierung und der Gewinnung und Bindung des dafür erforderlichen Personals in den Blick genommen werden.

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