Bericht (2008) der EU Kommission an das Europäsche Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Im März 2002 stellte der in Barcelona zusammengetreteneEuropäische Rat an die Mitgliedsstaaten die Forderung, im Einklang mit den einzelstaatlichen Vorgaben bis 2010 für mindestens 90 Prozent der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter undfür mindestens 33 Prozent der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Der Bericht enthält erstmals harmonisierte und vergleichbare Daten zur Nutzung von “formellen“ Kinderbetreuungssystemen in den EU Mitgliedstaaten. Die Zahlen zeigen, dass das Angebot in den meisten EU-Ländern den Bedarf nicht deckt und Eltern (vor allem Müttern) eine Erwerbstätigkeit dadurch erschwert wird.

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