Berlin – Arztpraxen können Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz jetzt telemedizinisch versorgen. Die entsprechenden Abrechnungsziffern sind im neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vorgesehen. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)... [weiter lesen]
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