Berlin – Die befristete Sonderregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) durch Vertragsärzte ist einschließlich bis zum 31. Mai 2020 verlängert worden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Der...
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Berlin – Die befristete Sonderregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) durch Vertragsärzte ist einschließlich bis zum 31. Mai 2020 verlängert worden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Der...





