Heilbronn – Die medizinischen Erkenntnisse zum Post-COVID-Syndrom reichen aus Sicht des Sozialgerichts Heilbronn mittlerweile aus, um es als Folge einer Berufskrankheit anzuerkennen. Es verurteilte die gesetzliche Unfallversicherung, einem ursprünglich an Corona erkrankten... [weiter lesen]
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