Celle – Krankenkassen sind einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen zufolge bei der Hilfsmittelversorgung nicht zu einer „Optimalversorgung“ zum Ausgleich „aller Behinderungsfolgen in sämtlichen Lebensbereichen“ verpflichtet. Das stellte das Gericht nach... [weiter lesen]
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