Tagesmütter und Pflegeeltern müssen bei ihren Aufgaben auch an die Steuer denken. Das Bundesfinanzministerium (AZ: IV C 3 - S 2342/07/0001) hat jetzt in einem Schreiben die steuerlichen Rahmenbedingungen klargestellt. Kümmert sich eine Tagesmutter in ihren eigenen Räumen und fremde Kinder, ist sie beispielsweise grundsätzlich als Selbstständige zu betrachten. [mehr]

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