Stuttgart – Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft will rechtlich gegen den Beschluss des örtlichen Landgerichts vorgehen, das Hauptverfahren gegen „Querdenken“-Initiator Michael B. wegen versuchten Betruges und Geldwäsche nicht zu eröffnen. Man werde sofortige Beschwerde beim... [weiter lesen]
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.