Seit Juli sind die Spareinlagen der Anleger in allen EU-Ländern stärker gesichert. Für den Fall des Konkurses einer Bank wurde die gesetzliche Entschädigungshöhe von 20 000 auf 50 000 Euro heraufgesetzt. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt dabei die privaten Spar- und Sichteinlagen bei den Banken, falls diese durch einen Konkurs nicht mehr in der Lage wären, die Anlagegelder auszuzahlen. [mehr]
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