Eine Dekade nach Inkrafttreten des allgemeinen Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung gibt es weiterhin soziale Disparitäten bei der Inanspruchnahme. Für die Erfüllung des Rechtsanspruchs sind die öffentlichen Träger verantwortlich – diese arbeiten jedoch unter unterschiedlichen Voraussetzungen. Kommunale Strukturmerkmale (z.B. Kinderarmut, Haushaltslage, sozialräumliche Spaltungen) können soziale Ungerechtigkeiten in Bezug auf die Teilhabechancen von Kindern verstärken.
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