14.10.2024. Gegenstand der Veranstaltung sind Handlungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten in Fällen von Kindeswohlgefährdung Kinderschutz auch über Grenzen hinweg sicherzustellen. Kinderschutzfälle können einen Auslandsbezug aufweisen, wenn eine Familie während eines laufenden Kinderschutzverfahrens ins Ausland verzieht oder ein Elternteil bei bestehender Kindeswohlgefährdung das Kind ins Ausland verbringt. Wenn Kinder Opfer von Menschenhandel werden ist dies für Fachkräfte häufig nur schwer erkennbar. Ein besonderes Augenmerk wird in der Veranstaltung daher auch auf Kinderschutzfälle gelegt, in denen Kinder und Jugendliche von Menschenhandel und kommerzieller Ausbeutung betroffen sind. Veranstalter: Deutscher Verein. Link: https://www.deutscher-verein.de/even...und-jugendlich .
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