Der Artikel beschreibt die Phänomene des Sharenting in digitalen bzw. sozialen Medien sowie der Kommerzialisierung des Kinderalltags durch Kinderinfluencer als Werbeträger oder in Elternblogs. Die Autorin betrachtet diese Medienpraktiken unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten und kommt zu dem Fazit: "Von allen Akteurinnen und Akteuren – Eltern, Staat und Anbietern – sind bei Sharenting & Co. insbesondere das Kindesinteresse (Wohl und Wille), das Verbot der Kinderarbeit, das Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild, der Daten- und Jugendmedienschutz sowie die Kinderrechte zu achten und miteinander abzuwägen."

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