Auch Buchhalter können sich mit ihrem Beruf selbstständig machen. Der mit der Existenzgründung verbundene bürokratische Aufwand ist durchaus überschaubar. Allerdings muss die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit der zuständigen kommunalen Behörde, beispielsweise dem Bezirksamt, mitgeteilt werden. [mehr]


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