Berlin – Seit einem Jahr können sich Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser und weitere Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, auf eine öffentliche Liste der Bundesärztekammer (BÄK) aufnehmen lassen. Damit können sie rechtssicher...
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Berlin – Seit einem Jahr können sich Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser und weitere Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, auf eine öffentliche Liste der Bundesärztekammer (BÄK) aufnehmen lassen. Damit können sie rechtssicher...





