Kassel – Wenn gehbehinderte Schüler anders nicht zur Schule kommen können, muss die Sozialhilfe ihnen auch Fahrten mit dem Taxi bezahlen. Der Schulbesuch gehöre zum Recht auf Teilhabe zur Bildung, für das die Behörde im Wege der Eingliederungshilfe unabhängig vom Einkommen... [weiter lesen]

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