Berlin – Gesetzlich Krankenversicherte, die ein potenziell schadhaftes Beatmungsgerät der Firma Philips Respironics genutzt haben, können sich bis zum 31. Dezember 2024 einer Sammelklage in Italien anschließen. Darauf weist der AOK-Bundesverband hin. Es entstehen dabei... [weiter lesen]

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