Dresden – Die Landesärztekammer Sachsen weist daraufhin, dass laut der Coronaschutzverordnung des Landes Sachsen auch Ärzte einen negativen Test auf SARS-CoV-2 vorweisen müssen, wenn sie Patienten in Pflegeheimen vor Ort betreuen. „Unter den... [weiter lesen]
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Dresden – Die Landesärztekammer Sachsen weist daraufhin, dass laut der Coronaschutzverordnung des Landes Sachsen auch Ärzte einen negativen Test auf SARS-CoV-2 vorweisen müssen, wenn sie Patienten in Pflegeheimen vor Ort betreuen. „Unter den... 





