Berlin – Der Monoklonale Antikörper Rituximab kann künftig bei drei hämolytischen Anämien als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern beschlossen. Die eingeschlossenen Indikationen sind... [weiter lesen]
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