Für Radfahrer in einem geschlossenen Verband gelten im Straßenverkehr besondere Regeln. «Dazu zählen allerdings nur Gruppen mit mehr als 15 Teilnehmern, die in einheitlichem Tempo mit geringem Abstand fahren«, sagt Roland Huhn, Rechtsreferent des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). [mehr]
Weiterlesen...