Karlsruhe – Ärzte, die im Nebenjob immer wieder als Notärzte im Rettungsdienst arbeiten, sind in der Regel als sozialversicherungspflichtig beschäftigt einzustufen. Das hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) heute in drei Fällen entschieden (Az.: B 12 KR 29/19 R,... [weiter lesen]

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