Das Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend thematisiert mögliche bundesweite Standards für die Qualität der Kindertagesbetreuung. "Für die Erarbeitung der konkreten Regelungen zu den drei Qualitätsstandards [Betreuungsrelation, sprachliche Bildung und bedarfsgerechtes Ganztagsangebot] waren bestimmte Aspekte, insbesondere rechtliche und rechtspolitische Rahmenbedingungen, zu berücksichtigen. Diese wurden zum Teil bereits im ersten Teilgutachten inhaltlich ausgeführt und sie bilden den grundlegenden rechtlichen Rahmen für die vorgeschlagenen konkreten Regelungen. Das Gutachten, insbesondere der zweite Teil, soll das Vorhaben einer geplanten Gesetzesänderung zur Verankerung bundesweiter Qualitätsstandards für die Kindertagesförderung in einem Bundesgesetz begleiten. Deswegen galt es auch rechts- und fachpolitische Aspekte aus dem politischen Raum zu beachten. Wesentliche Grundlage für die Vorschläge zu konkreten Regelungen waren die einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse der jeweils erstellten Fachexpertisen. 2022 und 2023 tagte während der Zeit der Erstellung der Expertise die Arbeitsgruppe Frühe Bildung, bestehend aus Vertreter*innen des Bundes, der Länder und der Kommunalen Spitzenverbände."

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