Leipzig – Eine baden-württembergische Regelung für die Beteiligung von Beamten an Gesundheitskosten ist vom Bundesverwaltungsgericht für unwirksam erklärt worden (Az. 5 C 5.22). Der Gesetzgeber hätte die wesentlichen Einschränkungen bei der Beihilfe selbst festlegen... [weiter lesen]
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