Berlin – Die ab dem Jahr 2016 in Kraft getretenen Neuerungen bei der Kinderrichtlinie und damit bei den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 haben sich bewährt. Das berichtet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf der Basis einer Evaluation der neuen Maßnahmen. Dazu... [weiter lesen]
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