Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) hat 70 Thesen zum Umfang und zu den Grenzen des Rechtsanspruchs U3 erstellt. Diese sollen insbesondere eine Orientierung für interessierte Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Länder bieten, welche Voraussetzungen für das Bestehen sowie die Erfüllung des Rechtsanspruchs vorliegen müssen. Die Erstellung wurde gefördertdurch das Bundesministerium für Familie,Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

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