Das im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstellte Rechtsgutachten spricht sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz aus. Die Gutachter kommen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert ist. Kinderrechte im Grundgesetz sollten laut Gutachten den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit beinhalten.Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann und Dr. jur. Philipp B. Donath der Goethe-Universität Frankfurt am Main sowie eine Zusammenfassung davon können auf der Webseite des Deutschen Kinderhilfswerks heruntergeladen werden.

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