Berlin – Die Umstellung der elektronischen Patientenakte (ePA) auf ein sogenannte Opt-out-Modell ist datenschutzrechtlich problemlos umsetzbar. Zu diesem Schluss kommt ein aktuelles Rechtgutachten im Auftrag der Stiftung Münch und der Bertelsmann-Stiftung. Der Gesetzgeber... [weiter lesen]
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