Ab dem neuen Schuljahr haben Kinder der ersten Klassenstufe ein Recht auf ganztägige Förderung. In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet, sodass er ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier gilt.Wir informieren zum Ausbau der Ganztagsbetreuung und deren Qualitätssicherung. Die wichtigsten Webseiten der Bundesländer stehen gebündelt für Sie bereit. Und wir geben einen Überblick zu Konzepten, Unterrichtsideen und Materialien für die Ganztagsschule.

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