Rauchen gefährdet nicht nur die Gesundheit, sondern auch den Versicherungsschutz am Arbeitsplatz. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin. Der Versicherungsschutz über die Unfallversicherung besteht nämlich nur dann, wenn zum Unfallzeitpunkt tatsächlich gearbeitet wurde. Pausen sind daher grundsätzlich nicht versichert. [mehr]

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Rauchen gefährdet nicht nur die Gesundheit, sondern auch den Versicherungsschutz am Arbeitsplatz. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin. Der Versicherungsschutz über die Unfallversicherung besteht nämlich nur dann, wenn zum Unfallzeitpunkt tatsächlich gearbeitet wurde. Pausen sind daher grundsätzlich nicht versichert. [





