Bamberg – Im Berufungsprozess wegen eines mutmaßlichen Coronaimpfschadens hat das Oberlandesgericht im bayerischen Bamberg den Impfstoffhersteller Astrazeneca dazu verurteilt, bestimmte Auskünfte zu erteilen. Dabei geht es um die zwischen dem 27. Dezember 2020 und dem 19.... [weiter lesen]
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