Das Finanzgericht Düsseldorf (AZ: 18 K 375/06 E) musste sich kürzlich mit der Frage beschäftigen, ob Studiengebühren für den Besuch des Nachwuchses an der Wissenschaftlichen Hochschule für Unternehmensführung als Schulgeld im Rahmen der Sonderausgaben anerkannt werden müssen. [mehr]
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Das Finanzgericht Düsseldorf (AZ: 18 K 375/06 E) musste sich kürzlich mit der Frage beschäftigen, ob Studiengebühren für den Besuch des Nachwuchses an der Wissenschaftlichen Hochschule für Unternehmensführung als Schulgeld im Rahmen der Sonderausgaben anerkannt werden müssen. [





