Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) eröffnet Fachkräften im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit über das sogenannte erweiterte Erziehungsprivileg die Möglichkeit, auch jugendschutzrelevante Medieninhalte in der pädagogischen Arbeit einzusetzen. Voraussetzung ist das Einverständnis der Eltern. In dieser Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e. V. (BAJ) wird gezeigt, was erlaubt ist, wo die Grenzen liegen und worauf in der Praxis zu achten ist. Sie steht kostenlos zum Download zur Verfügung.
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