Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) soll ermächtigt werden, in einer Rechtsverordnung Vorgaben zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfes und zur Festlegung der Personalbesetzung in Krankenhäusern zu bestimmen. Dies solle ohne Zustimmung des Bundesrates möglich... [weiter lesen]
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