Kassel – Die Sozialversicherungspflicht von Pflegekräften im Krankenhaus lässt sich nicht durch die rechtliche Zwischenschaltung eines Ein-Personen-Unternehmens umgehen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) gestern in Kassel. Maßgeblich sind danach auch dann die... [weiter lesen]
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