Dortmund – Auch wenn seit Jahresbeginn das Not- oder Ehegattenvertretungsrecht für medizinische Fragen neu gilt, raten Fachleute weiter zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Obwohl die Neuregelung zum 1. Januar 2023 eingeführt worden sei und damit für die 18... [weiter lesen]
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