In ihrem Beschluss zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention betont die KMK, daß es sich bei der Verwirklichung einer inklusiven Bildung für behinderte und nicht behinderte Kinder um einen langfristigen und komplexen Prozess handelt, der nur schrittweise erfolgen kann. Dabei ist ein Zusammenwirken der allgemeinen Pädagogik und Sonderpädagogik notwendig. Die Länder stellen sich der Herausforderung, das gemeinsame Lernen von Behinderten und Nichtbehinderten auszubauen, gleichzeitig werden die Begrifflichkeiten des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Systematik der Förderschwerpunkte weiterentwickelt. Die Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung von 1994 werden der Intention der Behindertenrechtskonvention entsprechend weiterentwickelt. Dabei werden die in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen, vor allem mit dem integrativen Unterricht, berücksichtigt. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schule und außerschulischen Partnern gestärkt werden.

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