Kassel – In einer Notfallpraxis soll stets ein Arzt anwesend sein. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bestätigte heute die Anwesenheitspflicht der Mediziner. Eine rasche Erreichbarkeit reiche nicht aus. (Az: B 6 KA 23/10)Ein Arzt in Euskirchen hatte ...
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