Frankfurt – Die Landesärztekammer Hessen hat ihre Regelungen in der ärztlichen Berufsordnung zum sogenannten assistierten Suizid angepasst. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Februar 2020. Darin hatte das Gericht festgestellt, dass das... [weiter lesen]
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