Hier finden Sie eine Übersicht zum Nachteilsausgleich und zum Notenschutz bei Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten (LRS/Legasthenie) und Rechenschwäche (Dyskalkulie), aufgeschlüsselt nach allen 16 Bundesländern: einschlägiger Erlass beziehungsweise Verordnung, mögliche Maßnahmen (Zeitzuschlag, Vorlesen der Aufgabenstellung, veränderte Gewichtung der Rechtschreibleistung) sowie der konkrete Antragsweg über Klassenkonferenz und Schulleitung.

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