Eltern, deren Kinder ab dem Schuljahr 2026/27 eingeschult werden, erhalten einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Wenn die Institution Schule hier nicht länger als abgeschlossener Raum gedacht wird, sondern in gleichberechtigter Kooperation mit ganztägigen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und dem sie umgebenden Sozialraum, können daraus Chancen für die Demokratiebildung entstehen. So kann ein Rahmen geschaffen werden, der Selbstwirksamkeitserfahrungen, eigenständiges Explorieren, die Erprobung und das Erfahrbarmachen von demokratischen Aushandlungsprozessen für ALLE Kinder möglich macht.Zu diesem Thema werden mit Expert*innen u.a. folgende Fragen erörtert: Gibt es durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung mehr Chancen auf Partizipation im Schulkontext? Was brauchen Ganztag/Hort, um Demokratiebildung für alle Kinder umsetzen zu können und was ist eventuell bereits vorhanden?

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