Karlsruhe – Eine Aufklärung über die Risiken medizinischer Eingriffe darf nicht allein schriftlich erfolgen. Ärzte sind verpflichtet, Patienten mündlich aufzuklären. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Urteil klargestellt (Az. VI ZR 188/23). „Es muss... [weiter lesen]

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