Berlin – Vertragsärzte müssen die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erst ab dem 1. Oktober 2021 und nicht bereits zum 1. Januar 2021 ausstellen und die Daten an die Krankenkassen übermitteln. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG)...
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Berlin – Vertragsärzte müssen die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erst ab dem 1. Oktober 2021 und nicht bereits zum 1. Januar 2021 ausstellen und die Daten an die Krankenkassen übermitteln. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG)...





