Hamburg – Limonaden dürfen sich künftig auch mit weniger als sieben Prozent Zucker Limonaden nennen. Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat die bisherige Regelung, wonach Limonaden mindestens sieben Prozent Zucker enthalten müssen, gekippt und seine Leitsätze... [weiter lesen]
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