Berlin – Krankenhäuser, die bestimmte Darmkrebsoperationen vornehmen wollen, müssen künftig Mindestmengen bei der chirurgischen Behandlung des Kolon- und Rektumkarzinoms erfüllen. Es gibt aber langjährige Übergangsfristen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)... [weiter lesen]
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