Darmstadt – Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Hilfsmittel, um ihr Grundbedürfnis nach Mobilität erfüllen zu können. Das entschied das Hessische Landessozialgericht in einem Urteil vom 12. Oktober 2021 (Az.: L 1 KR 65/20). Dazu könne für einen... [weiter lesen]

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