Frankfurt am Main – Auch hessische Vertragsärzte, die Menschen mit Krebs behandeln, sind verpflichtet, Daten über die Erkrankung an das Hessische Krebsregister zu melden. Die Landesärztekammer Hessen und das Hessische Krebsregister setzten sich dafür ein, dass das Melden... [weiter lesen]

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