Celle – Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat eine Berufungsklage um Hirnschäden nach einer Impfung gegen Masern und Mumps zurückgewiesen. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen der Impfung und der später aufgetretenen Krankheit, wie ein Gerichtssprecher... [weiter lesen]
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.

LinkBack URL
Über LinkBacks






