Erfurt – Während einer Coronaquarantäne bestand auch ohne gleichzeitige Krankschreibung Anspruch auf Lohnfortzahlung – unabhängig vom Impfstatuts des Arbeitnehmers. Das entschied gestern das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Auf die Frage, ob „Impfverweigerer“ eine... [weiter lesen]

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.