Erfurt – Während einer Coronaquarantäne bestand auch ohne gleichzeitige Krankschreibung Anspruch auf Lohnfortzahlung – unabhängig vom Impfstatuts des Arbeitnehmers. Das entschied gestern das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Auf die Frage, ob „Impfverweigerer“ eine... [weiter lesen]
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