Neben den steuerlichen Vorteilen für Kinder und Ehegatten werden auch noch Unterstützungsleistungen für andere Verwandte steuerlich anerkannt. So sind Leistungen an die eigenen Eltern steuerlich absetzbar - und zwar bis zum Unterhaltshöchstbetrag von 7680 Euro jährlich. Werden beide Elternteile unterstützt, verdoppelt sich der Unterhaltshöchstbetrag. [mehr]

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