Celle – Selbst bei starker Beinbehaarung muss eine Krankenkasse nicht die Kosten für eine Laserenthaarung bezahlen. Auch bei Jugendlichen bestehe kein Anspruch auf eine Kostenübernahme. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az:...
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Celle – Selbst bei starker Beinbehaarung muss eine Krankenkasse nicht die Kosten für eine Laserenthaarung bezahlen. Auch bei Jugendlichen bestehe kein Anspruch auf eine Kostenübernahme. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az:...





