Mainz – Das Landgericht Mainz hat die Klage einer Frau wegen eines möglichen Impfschadens durch eine Coronaimpfung auf Schmerzensgeld abgewiesen. Die Urteilsbegründung werde schriftlich ergehen, und die Klägerin müsse die Kosten für das Verfahren tragen, verkündete die... [weiter lesen]
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